Dr. Kerschbaumer ist Ihr Rechtsanwalt für Immobilienrecht und Baurecht in Waidhofen/Ybbs und Wien.
Die Begriffe Immobilienrecht und Baurecht sind umgangssprachlich weit zu verstehen. Oft werden mit dem Begriff Immobilienrecht Sachverhalte umschrieben, die sich mit dem An- und Verkauf von Immobilen befassen. Unter dem Begriff Baurecht hingegen versteht man nahezu alle privat- und öffentlich-rechtlichen Sachverhalte, welche die Errichtung oder Sanierung von Gebäuden betreffen.
Im Fokus steht aber meist der An- und Verkauf einer Immobilie, sowie die Bautätigkeit selbst. Rechtliche Fragen treten daher meist im Zusammenhang mit der Vertragsgestaltung (Kaufanbot, Vorvertrag, Kaufvertrag, Treuhandvereinbarung, Bauvertrag, Werkvertrag, etc.) oder beim Umgang mit Verzug am Bau bzw. Baumängeln (Umgang mit Baumängeln, Gewährleistung, Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag, etc.) auf.
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