Wann verjähren Baufehler?

Nachfolgend möchte ich Ihnen einen umfassenden Überblick über die Verjährungsfristen bei Baufehlern geben. Diese Fristen sind von großer Bedeutung, da sie die Rechte und Pflichten sowohl der Bauherren als auch der Bauunternehmen regeln.

Überblick: Wann verjähren Baufristen?

1. Allgemeine Verjährungsfristen

In Österreich beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche bei Bauarbeiten drei Jahre. Diese Frist beginnt mit der Übergabe des Bauwerks oder der Bauleistung an den Bauherrn. Innerhalb dieser Frist müssen alle Mängel, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren, geltend gemacht werden.

2. Verlängerung der Verjährungsfrist

In bestimmten Fällen kann die Verjährungsfrist verlängert werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten und vom Bauunternehmen nicht behoben werden. In solchen Fällen kann die Frist um die Dauer der Mängelbehebung verlängert werden.

3. Unterschied zwischen Gewährleistung und Schadenersatz

Es ist wichtig zu beachten, dass die Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche und Schadenersatzansprüche unterschiedlich sind. Während die Gewährleistungsfrist drei Jahre beträgt, kann die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche je nach Art des Schadens und der Entdeckung des Mangels zwischen drei und 30 Jahren liegen.

4. Beweislast

Während der ersten sechs Monate der Gewährleistungsfrist liegt die Beweislast beim Bauunternehmen. Das bedeutet, dass das Bauunternehmen nachweisen muss, dass der Mangel nicht bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. Nach Ablauf dieser sechs Monate kehrt sich die Beweislast um, und der Bauherr muss nachweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war.

5. Rückgriff des gewährleistungspflichtigen Unternehmers

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Verjährung ist der Rückgriff des gewährleistungspflichtigen Unternehmers. Wenn ein Bauunternehmen Mängel beheben muss, die auf Fehler von Subunternehmern oder Lieferanten zurückzuführen sind, kann es diese Kosten von den verantwortlichen Parteien zurückfordern.

Fazit zu Verjährungsfristen bei Baufehlern

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verjährungsfristen bei Baufehlern in Österreich klar geregelt sind und sowohl Bauherren als auch Bauunternehmen wichtige Rechte und Pflichten auferlegen. Es ist ratsam, sich bei Bauprojekten rechtzeitig über diese Fristen zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche Konflikte zu vermeiden. Bei Fragen zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

ZURÜCK